Wir möchten noch einmal daran erinnern, dass aufgrund der Satzung der Gemeinde Mündersbach jeder Grundstückseigentümer verpflichtet ist, regelmäßig die vor seinem Grundstück gelegene Straße einschließlich der Gehwege sowie die Straßenrinne von Kehricht, Schlamm, Gras und sonstigem Unrat zu reinigen.