Geplante Räumung von Grabstätten | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Erinnerung

Geplante Räumung von Grabstätten

Wie bereits öffentlich bekanntgegeben beabsichtigt die Ortsgemeinde Mündersbach das im Lageplanausschnitt gekennzeichnete Grabfeld auf dem Friedhof in Mündersbach nach dem Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (die letzten Beisetzungen erfolgten in den Jahren 1982-1990) einebnen zu lassen.

Den Verantwortlichen und Nutzungsberechtigten der Grabstätten haben noch die Möglichkeit, bis zum 04.08.2022 die Grabstätten selbst oder durch ein durch sie beauftragtes Unternehmen abräumen zu lassen.

Nach Ablauf der Frist am 05.08.2022 wird die Räumung der Grabstätten durch die Friedhofsverwaltung veranlasst; die Gegenstände gehen dann entschädigungslos in das Eigentum der Ortsgemeinde über. Die Kosten für die Räumung der Grabstätten trägt die Ortsgemeinde.

Sollten noch Fragen offenbleiben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Wiebke Szczesny-Bersch, Ortsbürgermeisterin oder Kai Neuer, Erster Beigeordneter

Tel. Gemeindebüro: 02680 / 989980, E-Mail: gemeinde@muendersbach.de